SEITE: 487 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

06.10.2024 02:39 Uhrvon Kai Henss

 

Energieausweis und Beratung (Kfw und Bafa)

Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.

Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.

Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden.

Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Verbrauchspass oder Bedarfspass:

Nach wie vor besteht bei vielen Eigentümern Unsicherheit, ob für ihr Haus der günstige Verbrauchsausweis noch ausgestellt werden darf.

Fakt ist: Seit 1.10.2008 ist für Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen, nur noch der teure Bedarfsausweis möglich.

Ausgenommen sind dabei nur solche Gebäude, die in der Zwischenzeit so saniert wurden, dass sie die (geringen) Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

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Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?

Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen), wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient

Was wird gefördert?

Das BMWK übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.

Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, kann ein qualifizierter Berater erforderliche Sanierungsschritte erläutern.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss

Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieberatung?

Ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater und beauftragen ihn. Er kümmert sich dann um alles Weitere. Er beantragt den Zuschuss, der für ihn bestimmt ist. Dafür erhalten Sie dann eine entsprechend günstigere Rechnung: Das Honorar für die Energieberatung für Wohngebäude ermäßigt sich um den Zuschuss.

Was bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Für die vom BMWK geförderte Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Dazu wurde eine bundesweit einheitliche Methodik zur Darstellung festgelegt. Der Energieberater kann mit der eigens dafür konzipierten Software Ihr gesamtes Gebäude nach vorgegebenen Standards erfassen. Der Hauseigentümer bekommt einen verständlichen visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, alle Energiespar-Potenziale und anstehenden empfohlenen Sanierungsschritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Quelle: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html